Windpark Kirburg: Die vier Standorte stehen ferst - Gemeinden haben bereits zugestimmt

Zwischen Kirburg, Lautzenbrücken und Bölsberg plant die ABO Energy GmbH & Co. KGaA vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 262,5 Metern. Ein Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 22. September 2026 bestätigt die genauen Standorte und zeigt, wie weit das Genehmigungsverfahren bereits fortgeschritten ist. Besonders bemerkenswert: Die betroffenen Ortsgemeinden haben ihr Einvernehmen bereits erteilt, obwohl das Vorhaben das Landschaftsbild der gesamten Region für Jahrzehnte verändern würde.
Der geplante Windpark Kirburg ist längst keine unverbindliche Absichtserklärung mehr. Bereits am 22. August 2025 beantragte die ABO Energy GmbH & Co. KGaA aus Wiesbaden die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-175 E2. Seit dem 5. November 2025 gilt der Antrag als formell vollständig. Jede Anlage soll eine Nennleistung von sieben Megawatt, eine Nabenhöhe von 175 Metern und einen Rotordurchmesser von ebenfalls 175 Metern besitzen. Die Gesamthöhe beträgt damit 262,5 Meter. Zusammen sollen die vier Anlagen eine installierte Leistung von 28 Megawatt erreichen.
Auf meine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz vom 14. September 2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mit Bescheid vom 22. September 2026 die genauen Standorte und zahlreiche Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens offengelegt. Damit lässt sich inzwischen präzise nachvollziehen, wo die vier Anlagen entstehen sollen und wie weit die Planungen bereits vorangetrieben wurden.
Vier Anlagen auf drei Gemarkungen
Die Standorte verteilen sich auf die Gemarkungen Lautzenbrücken, Kirburg und Bölsberg. Die nördlichste Anlage ist östlich von Kirburg und westlich von Lautzenbrücken vorgesehen. Zwei weitere Anlagen sollen südlich davon auf Kirburger Gemarkung errichtet werden. Die vierte Anlage liegt weiter südwestlich auf Bölsberger Gemarkung, im Landschaftsraum westlich des Großen Wolfsteins.
Die SGD Nord bestätigt folgende Grundstücke und Standortkoordinaten:
Anlage | Gemarkung | Flur | Flurstück | Ostwert | Nordwert |
WEA 01 | Lautzenbrücken | 4 | 57 | 425231 | 5614533 |
WEA 02 | Kirburg | 14 | 2090-2 | 425012 | 5613903 |
WEA 03 | Kirburg | 14 | 2091-1 | 425012 | 5613310 |
WEA 04 | Bölsberg | 6 | 2-1 | 424210 | 5612780 |
Koordinaten im amtlichen UTM-System, Zone 32.
Zwischen dem nördlichsten und dem südwestlichsten Standort liegen rund 2,1 Kilometer Luftlinie. Schon diese Entfernung macht deutlich, dass es sich nicht um vier unmittelbar nebeneinanderstehende Windräder handelt. Vielmehr würde ein größerer Landschaftsraum mit vier weithin sichtbaren Industrieanlagen überzogen.
Die beigefügte Satellitenaufnahme zeigt die Positionen der Anlagen als rote Punkte. Sie verdeutlicht, dass die Standorte in einer überwiegend durch Wälder, Wiesen und landwirtschaftliche Flächen geprägten Landschaft liegen. Gerade dieser Wechsel zwischen bewaldeten Höhenzügen und offenen Flächen macht den besonderen Charakter unserer Westerwälder Heimat aus.
Mit den geplanten Anlagen würde sich dieser Charakter grundlegend verändern. Jede der vier Windenergieanlagen wäre 82,5 Meter höher als der weithin bekannte Sendemast auf der Marienberger Höhe. Die Rotoren würden die umliegenden Baumkronen weit überragen und wären aus zahlreichen Blickrichtungen sichtbar.
Die Auswirkungen blieben dabei keineswegs auf Kirburg beschränkt. Auch Lautzenbrücken, Bölsberg, Bad Marienberg und weitere umliegende Ortschaften würden mit diesen gewaltigen Anlagen in ihrer Nachbarschaft leben müssen. Besonders kritisch sehen wir den südwestlichen Standort im Umfeld des Großen Wolfsteins, einer der markanten Naturformationen unserer Region.
Die Standorte sind nur ein Teil des Eingriffs
Wer vier Windenergieanlagen dieser Dimension errichten will, benötigt weit mehr als vier Fundamentflächen. Die rund 86 Meter langen Rotorblätter, schwere Turmsegmente, Generatoren und Maschinenhäuser müssen über bestehende Straßen und Wirtschaftswege zu den Standorten transportiert werden. Hinzu kommen Großkrane, Montageflächen, Lagerbereiche und die notwendigen Schwerlastzufahrten.
Für eine vergleichbare Anlagenkonfiguration ergibt sich aus den vorliegenden technischen Unterlagen ein Flächenbedarf von rund 4,4 Hektar für die unmittelbaren Anlagen-, Bau- und Montagebereiche. Zusätzliche Wegeausbauten, Kurvenaufweitungen und Transportflächen kommen hinzu. Damit werden nicht nur die vier eigentlichen Standorte, sondern auch die dazwischenliegenden Wald- und Wirtschaftswege Teil des Bauvorhabens.
Im Umfeld der geplanten Anlagen befinden sich zudem mehrere Schutzgebiete. Zwei gesetzlich geschützte Biotope liegen in unmittelbarer Nähe. Das FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwalds“ befindet sich rund 410 Meter entfernt, das FFH-Gebiet „Nistertal und Kroppacher Schweiz“ etwa 750 Meter. Hinzu kommen die Vogelschutzgebiete Westerwald und Neunkhausener Plateau im weiteren Umfeld.
Besonders bemerkenswert ist, dass die vorgesehene Zuwegung ein Wasserschutzgebiet im Bereich der Quelle „Viehweide“ berührt. Die Erschließung der vier Anlagen ist damit keineswegs nur eine Frage des Wegebaus, sondern betrifft auch den Schutz unserer natürlichen Wasserressourcen.
Die SGD Nord hat am 15. September 2026 entschieden, dass für das Vorhaben nach dem Ergebnis einer standortbezogenen Vorprüfung keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Gleichzeitig erwartet die Behörde aufgrund der Anlagenhöhe Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet, für die ein finanzieller Ausgleich vorgesehen ist.
Dass Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet durch eine Geldzahlung ausgeglichen werden sollen, wirft eine grundsätzliche Frage auf: Welchen Wert hat der Schutz unserer Landschaft noch, wenn ihre industrielle Überprägung letztlich gegen finanzielle Kompensation zugelassen werden kann?
Die Gemeinden haben ihr Einvernehmen bereits erteilt
Eine der aufschlussreichsten Informationen aus dem Bescheid der SGD Nord betrifft die kommunale Beteiligung. Die Ortsgemeinden Kirburg, Lautzenbrücken und Bölsberg haben ihr gemeindliches Einvernehmen bereits erteilt. Auch die Verbandsgemeinde Bad Marienberg erklärte mit Schreiben vom 9. Januar 2026 ihr Einverständnis zur Planung.
Allerdings machte die Verbandsgemeinde auf die Nähe zu Wasserversorgungsleitungen ihrer Verbandsgemeindewerke, auf möglicherweise vorhandene Richtfunkstrecken und die Nähe zum Wasserschutzgebiet Kirburg aufmerksam.
Für die Bürgerinitiative ist die bereits erteilte kommunale Zustimmung von erheblicher Bedeutung. Schließlich geht es hier nicht um eine kleinere bauliche Veränderung, sondern um vier mehr als 260 Meter hohe Industrieanlagen, deren Auswirkungen weit über die jeweiligen Grundstücksgrenzen hinausreichen.
Deshalb interessiert uns, wann sich die Gemeinderäte mit dem Vorhaben befasst haben, welche Informationen ihnen bei ihren Entscheidungen vorlagen und wie umfassend die Bürger über die Planungen unterrichtet wurden. Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung erwarten wir eine offene und nachvollziehbare Darstellung der kommunalen Entscheidungsprozesse.
Besonders bemerkenswert ist außerdem die planungsrechtliche Situation. Nach ausdrücklicher Auskunft der SGD Nord befinden sich die vorgesehenen Anlagenstandorte nicht in einem Vorranggebiet für Windenergie. Auch der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bad Marienberg weist dort keine entsprechenden Vorrangflächen aus.
Trotzdem können die Anlagen nach Auffassung der Genehmigungsbehörde aufgrund der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch genehmigt werden. Die Behörde verweist darauf, dass die maßgeblichen Flächenbeitragswerte nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz zum Zeitpunkt ihrer Auskunft noch nicht als erreicht festgestellt waren.
Daran zeigt sich, wie weit der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen inzwischen verändert hat. Selbst dort, wo die kommunale Flächennutzungsplanung keine Vorranggebiete vorsieht, können derartige Großanlagen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen genehmigungsfähig sein.
Das Genehmigungsverfahren steht offenbar kurz vor dem Abschluss
Der Bescheid der SGD Nord macht deutlich, wie weit das Verfahren bereits vorangeschritten ist. Der Genehmigungsantrag gilt seit dem 5. November 2025 als formell vollständig. Nahezu sämtliche fachlichen Stellungnahmen lagen der Behörde zum Zeitpunkt des Schreibens bereits vor.
Noch ausstehend waren insbesondere ergänzende Schutzmaßnahmen für den Rotmilan sowie eine Rückmeldung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz zur möglichen Betroffenheit von Schloss Friedewald. Weitere offene Fragen betrafen unter anderem den Flugverkehr, militärische Belange, Schall, Schatten, Wasserrecht und Forstrecht.
Die SGD Nord erklärte dennoch, dass nach Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen einer Genehmigung der vier Windenergieanlagen nach damaligem Wissensstand nichts entgegenstehe.
Deutlicher kann eine Genehmigungsbehörde kaum zum Ausdruck bringen, wie weit ein Verfahren bereits gediehen ist. Ein konkreter Zeitpunkt für die Genehmigung, den Baubeginn oder die Inbetriebnahme wurde zwar nicht genannt, die grundsätzliche Richtung des Verfahrens ist jedoch erkennbar.
Die Behörde bestätigte außerdem, dass es bislang keine Änderungen des Anlagentyps, keine Reduzierung der Anlagenzahl und keine Rücknahme von Genehmigungsanträgen gegeben hat. Auch nennenswerte Verzögerungen oder eine Unterbrechung des Verfahrens wurden verneint.
Damit steht fest, dass weiterhin alle vier ursprünglich beantragten Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 262,5 Metern Gegenstand des Verfahrens sind.
Der Bescheid enthält darüber hinaus Angaben zu weiteren Windenergieplanungen in unserer Region. Für die Gemarkung Unnau lag zum Zeitpunkt des Schreibens kein Genehmigungsantrag vor. Allerdings hatte es 2024 ein Vorgespräch mit der Firma GAIA mbH über einen möglichen Windpark Bad Marienberg Nord gegeben. Dabei waren die Gemarkungen Lautzenbrücken, Langenbach und Neunkhausen sowie Planungen im Bereich Unnau angesprochen worden. Konkrete Standorte waren der SGD Nord hierzu nicht bekannt; weitere Abstimmungen hatten nach ihrer Auskunft nicht stattgefunden.
Eine Entscheidung mit Folgen für Generationen
Die nun vorliegenden amtlichen Informationen zeigen, dass die Planung des Windparks Kirburg weit fortgeschritten ist. Die Standorte stehen fest, die wesentlichen technischen Eckdaten sind bekannt und die betroffenen Gemeinden haben bereits ihr Einvernehmen erteilt.
Was auf dem Papier nach vier Anlagen mit insgesamt 28 Megawatt installierter Leistung aussieht, bedeutet für unsere Region eine grundlegende Veränderung der Landschaft. Vier Industrieanlagen, jede mehr als 260 Meter hoch, würden künftig das Erscheinungsbild eines erheblichen Teils unserer Westerwälder Heimat prägen. Dazu kämen die notwendigen Eingriffe für Fundamente, Zufahrten, Montageflächen und die gesamte bauliche Erschließung.
Wir halten es für falsch, diesen Landschaftsraum einer weiteren Industrialisierung durch Windenergieanlagen zu unterwerfen. Unser Widerstand richtet sich dabei nicht allein gegen die Standorte selbst, sondern auch gegen die Fortsetzung einer Energiepolitik, die nach 26 Jahren und gewaltigem finanziellem Aufwand ihre zentralen Versprechen aus unserer Sicht nicht eingelöst hat.
Der weitere Ausbau wetterabhängiger Stromerzeugung beseitigt nicht die grundlegenden Probleme einer jederzeit gesicherten und bezahlbaren Energieversorgung. Die Veränderungen unserer Landschaft wären dagegen konkret, weithin sichtbar und auf Jahrzehnte angelegt.
Dass ein solches Vorhaben aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen genehmigungsfähig sein kann, bedeutet noch lange nicht, dass seine Errichtung auch vernünftig und im Interesse der hier lebenden Menschen ist.
Unsere Bürgerinitiative wird deshalb die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten, die kommunalen Entscheidungsprozesse aufarbeiten und alle demokratischen und rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen, um die Errichtung der vier Anlagen zu verhindern.
In weiteren Beiträgen werden wir die technischen Dimensionen, die baulichen Eingriffe und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausführlich darstellen.
Der Windpark Kirburg ist kein Projekt, über das die Menschen unserer Region erst sprechen sollten, wenn die Bagger anrollen. Die Auseinandersetzung darüber muss jetzt geführt werden.
Quelle: Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 22. September 2026, Aktenzeichen 0831-001#2026/0270-0380-44, sowie die vorliegenden Projektunterlagen zum Windpark Kirburg.


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